Rechtsprechung
BGH, 23.11.2010 - 3 StR 385/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB; § 62 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; Verhältnismäßigkeit; keine Berücksichtigung möglicher autoaggressiver Handlungen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Feststellung der Allgemeingefährdung durch den Angeklagten - rechtsprechung-im-internet.de
§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Feststellung der Allgemeingefährdung durch den Angeklagten - Wolters Kluwer
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Registrierung des Täters mit nur wenigen als Aggressionsdelikt zu qualifizierenden Delikten im Bundeszentralregister
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Unterbringung bei Straftaten
- rewis.io
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Feststellung der Allgemeingefährdung durch den Angeklagten
- ra.de
- rewis.io
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Feststellung der Allgemeingefährdung durch den Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21; StGB § 63
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Registrierung des Täters mit nur wenigen als Aggressionsdelikt zu qualifizierenden Delikten im Bundeszentralregister - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wann kann ein Straftäter in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden?
Verfahrensgang
- LG Bückeburg, 11.06.2010 - 4 KLs 5/10
- BGH, 23.11.2010 - 3 StR 385/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.02.2009 - 3 StR 27/09
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; …
Auszug aus BGH, 23.11.2010 - 3 StR 385/10
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, die eine außerordentlich beschwerende Maßnahme darstellt, darf nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09, NStZ-RR 2009, 169 mwN;… Fischer, StGB, 57. Aufl., § 63 Rn. 14 f.).
- BGH, 10.01.2012 - 3 StR 370/11
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; schwere andere seelische …
c) Im Übrigen hat das Landgericht eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades, dass der Angeklagte infolge eines nach § 63 StGB relevanten Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (BGH, Beschluss vom 23. November 2010 - 3 StR 385/10, R&P 2011, 30, 31 mwN), nicht rechtsfehlerfrei belegt.